FAQ – häufige Fragen

Frage & Antwort

Was ist „Psychotherapeutische Medizin“ im Unterschied zu „Psychotherapie“?

Die Ausbildung für Psychotherapie in Österreich ist kein Hochschulstudium, seit 1991 über das sog. Psychotherapiegesetz geregelt und betrifft primär Nichtmediziner! Es gibt unterschiedliche Quellberufe und Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, um dann aufbauend die somit sekundäre Ausbildung zum/r Psychotherapeuten/in absolvieren zu können.
Gemäß einer Neufassung anno 2024 dieses Gesetzes soll Ende 2026 die Akademisierung der Psychotherapieausbildung in Kraft treten, wobei Psychotherapie somit dann ein Hochschulstudium werden soll, aber weiterhin nicht an das Studium der Medizin gebunden ist.
Die Psychotherapeutische Medizin (PSY3) jedoch ist ausschließlich für Ärzte zu erwerben und von Ärzten auszuüben als Psychotherapie im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit.


Was bedeutet also ärztliche Psychotherapie konkret für PatientInnen?

Sie können von sämtlichen ärztlichen Qualifikationen des/r Behandlers/in profitieren, z. Bp auch Überweisungen oder Rezepte ausgestellt bekommen, sonstige Untersuchungen im Fachspektrum der jeweiligen Ärztin erhalten usw.. Die ärztliche Qualifikation ist immer mit dabei, es ist oft sinnvoll und relevant, körperliche Beschwerden korrekt ins Gesamtbild einordnen zu können und eben auch ärztlich mitdenken und mithandeln zu können.
Falls Sie um Teilrefundierung der Kosten für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse ansuchen wollen, braucht es grundsätzlich eine sog. F-Diagnose (nach ICD-10 oder 11), welche ebenfalls der psychotherapeutisch behandelnde Arzt direkt ausstellen kann.
Die derzeit vor der 2. Therapiesitzung erforderliche ärztliche Untersuchung/Bestätigung wird nicht verlangt, wenn der Arzt selbst psychotherapeutisch behandelt.

Die Psychotherapie per se wird natürlich ähnlich ablaufen – jedoch sind wie erwähnt weiterführende oder auch parallel relevante diagnostische und auch therapeutische Schritte vom Arzt seinem/ihrem Berufsbild gemäß unmittelbar zu erkennen und zu handhaben.


Wie sieht es mit Kosten(teil)rückerstattung durch die Krankenkassen aus?

Das handhaben leider derzeit die Krankenkassen bei Psychotherapeutischer Medizin unterschiedlich, es ist hier noch viel im Fluss bzgl. Vereinheitlichung der Regelung. Besprechen Sie das gerne im Rahmen der ersten Stunde in der Ordination.


Wie lange gibt es denn bereits Psychotherapeutische Medizin, ist das nicht sehr neu?

Die „Akademie für psychotherapeutische Medizin“ wurde bereits 2002 gegründet um ÄrztInnen auf dem Gebiet der psychosozialen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Medizin qualitätsgesichert aus- und fortzubilden. (Erarbeitet und gelehrt wurden die ärztlichen PSY-Diplominhalte schon in den 80erJahren des vorigen Jahrhunderts). Die Tätigkeit der Akademie wird durch gesetzliche Anforderungen und die Ausbildungsordnung der Österreichischen Ärztekammer bestimmt, nach erfolgreicher Absolvierung der mehrjährigen Ausbildung und Abschlussarbeit erfolgt die Zertifizierung über die sog. PSY-Diplome der ÖÄK möglich (PSY 1-3), welche aufeinander aufbauen.
Mit PSY 3 erlangen Ärzte die volle psychotherapeutische Kompetenz zur Ausübung psychotherapeutischer Medizin im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit mit Befähigung zur psychotherapeutischen Diagnostik und Behandlung ihrer Patienten.

Da Ärzte im Alltag des Gesundheitswesens meist erste Anlaufstelle bei Störungen des Wohlbefindens sind und nicht selten körperliche Symptome Signalwirkung auch bei psychischer Mitbeteiligung haben und in die Ordination führen, erspart hier fachliche Kompetenz den Patienten bzw. dem Gesundheitssystem Zeit und Geld, weil zeitnahe gezielte Interventionen gesetzt und die PatientInnen entlastet werden können.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit bleibt dessen ungeachtet begrüßenswert, das Wohl des Patienten steht im Mittelpunkt.


Wird Klassische Homöopathie von den Krankenkassen bezahlt?

Von den gesetzlichen Krankenkassen wird Homöopathie bisher nicht bezahlt. Viele Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten mittlerweile, und die Nachfrage steigt.


Mit wieviel Terminen habe ich als PatientIn zu rechnen, um deutliche Reaktionen und Erfolge zu bemerken?

Freilich läßt sich das pauschal kaum vorab sagen, es hängt von der individuellen Situation und Frage- bzw Zielsetzung ab. Dies besprechen wir beim Ersttermin.
Dennoch gibt es Richtwerte:
Bei chronischen Beschwerden, stark psychisch mitbedingten Themen und somit systemisch-homöopathischer Therapie sind üblicherweise höchstens 3 Termine im Abstand von etwa 1-2 Monaten erforderlich, um deutliche Verbesserungen zu erzielen. Nicht selten wird bereits dann die Behandlung erfolgreich abgeschlossen.
Akutbeschwerden müssen selbstverständlich auch so rasch ansprechen, wie Sie es von herkömmlicher Behandlung („schulmedizinisch“) erwarten – es bedarf hier dann kurzfristiger Kontrollen, wie bei jedem Arzt.


Muss ich alle anderen Medikamente absetzen, wenn ich Homöopathische Arzneien nehme?

Keinesfalls! Grundsätzlich werden Sie vor Beginn der Therapie befragt, welche Medikamente Sie bereits nehmen.

Sie sollten allerdings keine zusätzlichen, neuen Medikamente nehmen, wenn Sie gerade in homöopathischer Behandlung stehen, ohne Ihren Homöopathischen Arzt zu informieren.
Im Einzelfall kann immer besprochen werden, was gut kompatibel ist.


Hat Homöopathie Nebenwirkungen?

Alles, was erwünschte Effekte hat, kann auch unerwünschte Effekte haben – die Einteilung in Wirkung/Nebenwirkung ist willkürlich und bedeutet lediglich: erwünscht/unerwünscht.


Kann ich „zu viel“ an Arzneien einnehmen und was, wenn es passiert?

Homöopathie wirkt als Regulationstherapie nicht-chemisch (ab einer Potenz von D30), eine Vergiftung ist darum nicht möglich und bei sachgemäßer Anwendung gibt es auch keine Einschränkungen der Verträglichkeit, weder bei Säuglingen noch bei Schwangeren, weder bei Patienten mit schweren Organschädigungen noch bei sehr alten Menschen.

Möglich sind ungewollte „Arzneimittelprüfungen“ bei unsachgemäßer Einnahme.  Darum gehört auch diese Therapieform in die Hände von dafür ausgebildeten Ärzten/Innen und nur nach Absprache angewandt. Vor allem auch nie mit Hochpotenzen als „Eigentherapie“.


Was sind Komplexmittel?

Klassische Homöopathie verwendet ausschließlich Einzelarzneien – aus klar nachvollziehbaren Gründen individuell gewählt.

Im Akutfall und bei Eigentherapie haben sich manche Mittel jedoch so bewährt, dass man sie in niedriger Potenz zu „Komplexmitteln“ zusammengefasst hat und nach bestimmten Indikationen geordnet.
Von der Auswahl her ist das also im Grunde „Schulmedizin mit homöopathischen Mitteln“ –
Wenn man einige Regeln beachtet, kann das allerdings im Akutfall sehr hilfreich sein.

Persönlich komponiere ich gelegentlich individuelle Komplexmittel für meine PatientInnen.


Ist Homöopathie eigentlich dasselbe wie Phytotherapie?

Nein, Phytotherapie verwendet nur Pflanzen als Ausgangssubstanz für Medikamente und diese werden auch nicht potenziert.

Homöopathie verwendet Substanzen tierischen, pflanzlichen und mineralischen Ursprungs (neben noch anderen) und diese werden nach genauen Kriterien verdünnt und verschüttelt – das ist der Vorgang des sog. Potenzierens.

Außerdem sind die Auswahlkriterien für eine Arznei entscheidend – bei Phytotherapie wird nicht nach dem „Ähnlichkeitsprinzip“ (similia similibus) gewählt.